Hinweise zur Nutzung von Beachvolleyballanlagen

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Hinweise zur Nutzung von Beachvolleyballanlagen in Bezug auf die Covid19 Verordnung (gültig ab 01.07.2020)

Auf Beachvolleyballanlagen (Outdoor) mit mehreren Beachvolleyballfeldern, die einen Abstand von 1,5m zueinander haben, dürfen pro Feld bis zu 10 Personen trainieren. Kommen mehr als 10 Personen pro Feld zusammen oder kann der Abstand zwischen den Feldern nicht eingehalten werden, gelten die allgemeinen Abstandsregelungen.

Es ist möglich, wieder möglich Beachvolleyballturniere (Outdoor) durchzuführen. Wir empfehlen, bei Veranstaltungen vorher Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksamt zu halten.

Folgendes ist bei der Durchführung von Turnieren in jedem Fall zu beachten:

· Für die Durchführung eines Turnieres ist ein Hygieneplan und ein Schutzkonzept zu erstellen, welche auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden müssen.

· Die Abstandsregel ist außerhalb der Wettkampfläche einzuhalten.

· Die Kontaktdaten der teilnehmenden Personen (Offizielle, Spieler, Zuschauer) sind zu erfassen. Dazu gehören Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, sowie Anwesenheitszeitraum (Uhrzeit).

· Die Zahl der Teilnehmer auf der Anlage darf 200 nicht überschreiten und wird halbiert, sobald Alkohol ausgeschenkt oder verzehrt wird

veröffentlicht am Dienstag, 7. Juli 2020 um 15:03; erstellt von Peters, Niklas
letzte Änderung: 07.07.20 15:04

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