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Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Sporttreiben

HVBV | News

Am 06. Mai entschied die Bundesregierung, dass die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen noch bis zum 05. Juni 2020 verlängert werden. Die Regelungen zu den Öffnungen der einzelnen Bereiche im Zuge der Corona-Krise wurden vom Bund allerdings von jetzt an in die Verantwortung der Länder gelegt. So werden auch die Lockerungen im Sport von jedem einzelnen Bundesland separat festgelegt.  Der Hamburger Senat hat in dieser Woche beschlossen, dass in einem ersten Schritt Vereinsangebote des Individualsports  im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln ab dem 06. Mai 2020 wieder möglich sind. Dabei sind die Vereine aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. Diese Lockerungen betreffen allerdings zur Zeit noch keine Mannschaftssportarten, wie Volleyball und Beachvolleyball.

Über weitere Lockerungen im Sport wird der Hamburger Senat in der Folgewoche entscheiden. Sobald „grünes Licht“ für unsere Sportarten erteilt wird, gelten folgende konkrete Handlungsempfehlungen, die der DVV erstellt hat.


„Ich möchte an dieser Stelle noch einmal verdeutlichen, dass es sich in diesen Dokumenten um Empfehlungen für unsere Mitglieder, Volleyballvereine und Volleyballer/innen handelt und sind zunächst nur für Training bzw. Bewegung mit dem Volleyball im Freien gedacht. Keineswegs geht es bei diesen Empfehlungen aktuell um Wettkämpfe und (Beach-)Volleyball-Sport wie wir ihn kennen, sondern um eine schrittweise Aufnahme eines sportartspezifischen Trainings in einer Übergangszeit. Unsere erarbeiteten Übergangsregelungen sind Empfehlungen für ein Sporttreiben, um unseren Sportlern in Deutschland eine Möglichkeit an die Hand zu geben, dass sie in einem gewissem Umfang überhaupt wieder Sport treiben können, der unserer Sportart zumindest etwas nahe kommt.“ (Zitat: Nicole Fetting, Generalsekretärin DVV)

Die Vereine sind angehalten, die Bestätigung der Handlungsempfehlungen des DVV von jedem/r Teilnehmer/in vor dem Training unterschreiben zu lassen. Alle Vereine agieren selbstverantwortlich im Sinne einer sozialen Verantwortung.

Bleibt gesund und verantwortungsvoll!

Die Geschäftsstelle des HVbV

Anhänge:

Zehn DOSB-Leitplanken.pdf (38 kB)
20200430_Uebergangsregeln_DVV.pdf (141 kB)
20200505_Handlungsempfehlungen_DVV.pdf (122 kB)

veröffentlicht am Mittwoch, 6. Mai 2020 um 11:49; erstellt von Jany (HVbV), Andrea
letzte Änderung: 07.05.20 15:38