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Landesschiedsrichterordnung des HVbV

Ethik-Code Schiedsrichter

Checkliste für Schiedsrichter 

Mustertexte für die Eintragung im Spielberichtsbogen


1. Was für Schiedsrichterlizenzen gibt es? Und wann kann ich Schiedsrichter werden?

Mit 12 Jahren kannst Du im HVbV bereits den Jugendschiedsrichterschein erwerben. Mit 14 Jahren ist es möglich die D-Lizenz zu machen. Es folgen dann noch die Lizenzstufen C und B. Zwischen den einzelnen Lizenzstufen ist es empfehlenswert etwas praktische Erfahrung als Schiedsrichter zu sammeln.

Die A-Ausbildung ist für Bundesligaschiedsrichter in der 1. Bundesliga erforderlich und wird entsprechend direkt über den Deutschen Volleyballverband organisiert. Darüber gibt es noch die I-Schiedsrichter. Diese Lizenz wird von Schiedsrichtern bei internationalen Spielen benötigt, die Ausbildungsorganisation erfolgt entsprechend auch vom Hauptverband.

Die wichtigsten Volleyballregeln


2. Wo finde ich die Volleyballregeln bzw. das offizielle Regelbuch?

Wenn Du erstmal nur einen einfachen Regelüberblick erhalten willst, dann schau hier Vorbereitung zur Schiedsrichterprüfung - HVbV vorbei und nutze unser Dokument „Die wichtigsten Volleyballregeln“.

Die Kosten für das offizielle Regelbuch liegen bei 9,00 €.

Das Regelbuch ist NICHT im Buchhandel erhältlich, der DVV vertreibt dies in Eigenregie.

Beachtet bitte, dass aus diesem Grunde auch nicht immer sofort für jeden ein Regelbuch vorrätig ist. Hier muss die entsprechende Druckerei immer wieder Exemplare produzieren.

Wie könnt Ihr an das Regelbuch kommen?

Möglichkeit 1: Wendet euch an die HVBV-Geschäftsstelle (anfrage@hvbv.de). Hier sollten immer ein paar Exemplare vorhanden sein. Diese sind in erster Linie für die anstehenden Schiedsrichterlehrgänge oder/und Einzelanfragen vorgesehen. Größere Mengen kann die Geschäftsstelle aber bestellen. Ein Versand der Regelbücher durch die Geschäftsstelle erfolgt nicht, Ihr müsst euch die Regelbücher direkt in der Geschäftsstelle abholen.

Möglichkeit 2: Ihr bestellt direkt über den Webshop des DVV: https://shop.volleyball-verband.de/ Beachtete bitte, dass zusätzlich Versandkosten anfallen.

Möglichkeit 3: Wem eine Online-Version ausreicht, der findet diese in der DVV eLearning Plattform.
(Im eigenen HVbV SAMS Account anmelden, „Verband“ – „DVV eLearning“. Es öffnet sich die DVV-Plattform. Hier „Schiedsrichterwesen“ auswählen und Ihr findet das aktuelle Regelwerk.)
ACHTUNG! Von der Onlineversion ist KEIN Ausdruck möglich.

Weiterhin kostenlos frei verfügbar ist die englische Originalfassung: https://www.fivb.com/en/volleyball/thegame_glossary/officialrulesofthegames


3. Welche Schiedsrichterlizenz benötige ich in welcher Spielklasse des HVbV?

Das Schiedsgericht benötigt in den unterschiedlichen Ligen folgende Lizenzen: 

Erwachsene 

1.Schiri 

2.Schiri 

Verbandsliga 

Landesliga 

Bezirksliga 

Bezirksklasse 

Kreisliga 

Ohne Lizenz 

Jugend (nach JSPO Punkt 4) 

HM U20, U18 

HM U16, sowie Quali zu den HM U16 + U18 + U20    

HM U15, U14

HM U13, U12

JuLi 1 + 2

JuLi 3 + 4 + 5, sowie Quali zu den HM U14 + U15

Jugend 

Ohne Lizenz        

Jugend 

Ohne Lizenz

Jugend

Ohne Lizenz 

Ohne Lizenz 

Jugend 

Ohne Lizenz

Solltest Du eine Schiedsrichterlizenz aus einem anderen Landesverband besitzen, so musst Du diesen VOR dem ersten Einsatz in Hamburg anerkennen lassen. 


4. Ich möchte meine Schiedsrichterlizenz aus einem anderen Landesverband anerkennen lassen. Was muss ich tun?

Schicke ein Foto von Deiner Schiedsrichterlizenz an die Schiedsrichterreferentin (schiedsrichter-referent@hvbv.de) und/oder die Geschäftsstelle (anfrage@hvbv.de). Nach erfolgter Prüfung durch die Schiedsrichterreferentin erhältst Du eine Rückmeldung.


5. Besonderheiten am Spieltag (Fehlende Spielerpässe, Prüfungen, Höherspielen…). Was muss ich als Schiedsrichter tun?
Grundsätzlich gilt, alles was nicht so wie geplant ist, muss im Spielberichtsbogen vermerkt werden.
Dazu zählt u.a.:
  • Spielbeginn des Spiels ist nicht wie angesetzt.
  • Der Spieler / die Spielerin kann nicht durch die elektronische Lizenzkontrolle abgeglichen werden.
  • Der Spieler / die Spielerin spielt eigentlich in einer anderen Liga oder in einem anderen Team.
  • Die Schiedsrichter sind nicht vom angesetzten Team, sondern es findet eine praktische Schiedsrichterprüfung statt.

Nutze in solchen Fällen unsere Mustertexte. Hier findest Du alle Fälle die im Regelfall eine Eintragung im Spielberichtsbogen erfordern. Und gleichzeitig findest Du auch die passenden Texte dazu.
Denn der Platz im SAMS Score ist begrenzt.

Hier findet ihr Mustertexte für Eintragungen im Spielberichtsbogen.

Ein Beispiel, das regelmäßig vorkommt:

  • Sollten Spielerpässe nicht vorliegen und die Vorlage der digitalen Lizenz ist auch nicht möglich, so haben sich die betreffenden Personen glaubhaft auszuweisen (z.B. durch Personalausweis, Führerschein, …).  Es hat ein Vermerk unter Bemerkungen zu erfolgen, wo lediglich NAME und VORNAME der betreffenden Person vermerkt wird.
                                    Beispiel: Team A: Spieler Max Mustermann hat sich ausgewiesen. 

6. Wann werden die Termine für Aus- und Fortbildungen (Beach & Halle) veröffentlicht?

Unsere grobe Jahresplanung beginnt meist im Januar. Im ersten Schritt wird die generelle Verfügbarkeit der ehrenamtlich aktiven Prüfer abgefragt. Im Anschluss erfolgt dann eine grobe Jahresplanung, wann was Sinn macht.

Da hier aber auch viele Faktoren reinfallen (überregionale Einsätze der Prüfer, private Termine der Prüfer, Verbandsvorgaben, Vorbereitungsturniere noch unklar,…), kann keine schnelle Terminierung erfolgen.

Unsere Veröffentlichung von Veranstaltungen beginnt i.d.R. ab Februar.

Beach:

  • I.d.R.  bis zu 4 Fortbildungstermine (im Zeitraum April bis Juni)
  • Optimalerweise min. 1 Ausbildungslehrgang, die Terminierung gestaltet sich meist als etwas schwieriger. Idealerweise erfolgt aber auch der Ausbildungslehrgang zu Beginn der Beachsaison.

Halle:

  • Fortbildungen:
    Üblich sind 12 Fortbildungstermine im Kalenderjahr. Dabei wird versucht, ein gute Mischung zwischen Terminen in Präsenz und Online zu schaffen. Bei den Präsenzterminen wird zudem versucht, alle HVbV-Bereiche örtlich abzudecken. Dass sich eine genaue Planung entsprechend ziehen kann, dürfte jedem klar sein.

Üblicherweise fallen die Fortbildungstermine in den Bereich März/April – November.

  • RegelDialoge:
    werden je nach Themen und Verfügbarkeiten von Gast-Referenten dynamisch festgelegt.
    Dabei soll die Anzahl im Bereich von 3 – 6 Terminen pro Kalenderjahr liegen. Den Abschluss der RegelDialoge bildet im Dezember der Schiedsrichter-Stammtisch.
     
  • Ausbildungen:
    • D-/Jugendlizenz: Durch vermehrte Anfragen von Vereinslehrgängen können zu Jahresbeginn weniger freie Ausbildungslehrgänge ausgeschrieben werden. Die Vereinsanfragen werden mit den verfügbaren Prüfern abgestimmt und übrige Kapazitäten können dann für freie Ausbildungslehrgänge genutzt werden.
      Üblicherweise führen wir min. 11 Ausbildungslehrgänge (inkl. Vereinslehrgänge) pro Kalenderjahr dieser Lizenzstufen durch.
      (Aufgrund der hohen Nachfrage waren wir in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bei über 20 Lehrgängen.)
    • C-Lizenz: Pro Kalenderjahr planen wir mit (min.) zwei Ausbildungslehrgängen. Diese Lehrgänge sollen idealerweise VOR der neuen Spielsaison durchgeführt werden, damit die praktischen Prüfungen möglich sind.
    • BK-Lehrgang: Es wird mit einem BK-Lehrgang pro Kalenderjahr geplant. Dieser soll vor den Sommerferien stattfinden.

Praktische Prüfungen:
Die praktischen C- und B-Prüfungen werden im Rahmen der Hinrunde (bis 31.12.) abgenommen.
Eine Terminierung ist entsprechend erst nach Vorlage der Spielpläne und Abstimmung der verfügbaren Prüfer möglich.
In der Rückrunde (ab 01.01.) werden Schiedsrichterbeobachtungen durchgeführt.


7. Wie laufen die Fortbildungen und Ausbildungen ab?

Fortbildung: 

Die Fortbildung umfasst grundsätzlich eine Auffrischung der Regelkenntnisse, ggf. Mitteilung von Regeländerungen und eine Spielbeobachtung mit anschließendem Austausch. Es gibt immer die Gelegenheit Fragen an die Referenten zu stellen.  
Es wird in der Fortbildung keine Prüfung geschrieben. Die Fortbildungen leben vom Austausch der Schiedsrichter, eine aktive Teilnahme ist entsprechend Pflicht. 

In der Präsenzveranstaltung ist aufgrund der Spielbeobachtung vor Ort ein Zeitumfang von drei Stunden einzuplanen. 

Bei den Onlineveranstaltung dauert die Fortbildung zwei Stunden, die Spielbeobachtung von einem vorgegebenen Spiel muss online von den Teilnehmern vorab eigenständig durchgeführt werden. 
 

Ausbildung: 

Die D-Schiedsrichter-Ausbildung ist unterteilt in Theorie und Praxis. In der Regel findet der Theorielehrgang auf einem Freitagabend statt. Der Praxisteil folgt direkt am Samstagvormittag. Die Theorieprüfung findet eine Woche später (i.d.R. freitags) statt. 
Nach erfolgreich bestandener Theorieprüfung hat man die D-Schiedsrichterlizenz erworben. 

 
Der Jugendschiedsrichterlehrgang hat einen ähnlichen Aufbau wie der D-Lehrgang. 

 
Die C-Schiedsrichter-Ausbildung erfolgt zunächst mit einer Theorieausbildung. I.d.R. findet auch hier der Theorieteil auf einem Freitagabend statt. Die Theorieprüfung folgt i.d.R einen Tag später am Samstagvormittag. Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische C-Prüfung erfolgreich bestanden werden.  
Die praktische Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Theorieprüfung erfolgen. Die Termine werden gesondert ausgeschrieben. Die praktische Prüfunge findet während Vorbereitungsturnieren oder regulären Ligaspielen statt und umfasst ein Spiel (Der Aufgabenbereich 1. und 2. Schiedsrichter wird innerhalb eines Spiels geprüft). 

 
Die B-Schiedsrichter-Ausbildung ist ähnlich aufgebaut wie die C-Ausbildung. Zunächst ist der Theorielehrgang zu besuchen, auch dieser findet in der Regel unter der Woche statt. Es folgt danach zeitnah die theoretische Prüfung. Durch die bestandene Theorieprüfung erhält man den Status B-Kandidatur-Schiedsrichter. Um die B-Lizenz zu erhalten muss im Anschluss innerhalb von sechs Monaten die praktische Prüfung absolviert werden. Diese finden ebenfalls während Vorbereitungsturnieren oder regulären Ligaspielen statt. Für die praktische B-Prüfung muss ein komplettes Spiel als 1. Schiedsrichter und ein komplettes Spiel als 2. Schiedsrichter erfolgreich absolviert werden. 

  

Bei allen Ausbildungen kann es sein, dass Termine, je nach Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und Hallen, auch an anderen Abenden in der Woche und am Sonntagvormittag stattfinden. Die aktuellen Termine sind immer auf der HVbV Seite bzw. im Sams zu finden.


8. Ich bin Jugendschiedsrichter und möchte die D-Lizenz machen. Muss ich jetzt wirklich wieder einen Lehrgang besuchen, wenn sie doch ähnlich sind?

Wir freuen uns, wenn wir mit Dir eine/n junge/n und engagierte/n Nachwuchs Schiedsrichter/in für Hamburg dazu gewinnen! 

Grundsätzlich musst Du für jede neue Lizenzstufe auch einen entsprechenden Ausbildungslehrgang besuchen.  

Sollte Deine Prüfung für die Jugendschiedsrichterlizenz aber erst maximal zwei Jahre her sein, dann ermöglichen wir Dir für Deinen Ehrgeiz eine kleine Abkürzung.  
In dem Fall könntest Du auf die Lehrgangsteilnahme verzichten und direkt an der theoretischen D-Prüfung teilnehmen. 
Es fällt aber trotzdem die volle Teilnahmegebühr für einen D-Lehrgang an. 

Wenn Du diese “Abkürzung” gehen möchtest, dann melde Dich entweder bei der Schiedsrichterreferentin (schiedsrichter-referent@hvbv.de) und/oder der Geschäftsstelle (anfrage@hvbv.de).  
Du erfährst dann welche Prüfungstermine es gibt und der Kontakt zu dem Prüfer wird für Dich hergestellt.


9. Wie viel kostet eine Schiedsrichteraus und -fortbildung?

Die Kosten sind mit der Gebührenordnung des Hamburger Volleyball-Verbandes festgelegt.
Die folgende Gebührenübersicht gilt seit dem 14.06.2023:

Fortbildung 
15,-€ 
Jugendschiedsrichterlehrgang 10,-€ 
D-Lehrgang 35,- € 
C-Lehrgang 50,- €
B-Lehrgang 90,- €
Praktische Prüfungen (B + C) kostenlos
Teilnahmegebühr für andere Schiedsrichterveranstaltungen max. 15,- €
Zusatzbeitrag für Teilnehmer ohne HVbV-Zugehörigkeit max. 50 % der jeweiligen TN-Gebühr

Hinweis zu Absagen:

  • Ausbildungen:
    Absagen von Ausbildungslehrgängen müssen dem HVbV per E-Mail schriftlich bis zu dem Montag vor der Veranstaltung vorliegen. In diesem Fall ist die Absage kostenlos. Bei einer späten Absage ab Dienstag können 100% der Lehrgangsgebühr eingezogen werden. Bei unentschuldigtem Fehlen wird ebenfalls die vollständige Lehrgangsgebühr berechnet.
  • Fortbildungen:
    Ein kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist nur vor dem Anmeldeschluss möglich. Bei Absagen bis eine Woche vor der Veranstaltung und unentschuldigtem Fehlen kann die vollständige Fortbildungsgebühr einbehalten werden.

Wenn ihr euch abmeldet, erledigt das bitte über SAMS das erleichtert uns die Arbeit ungemein.


10. Mein Verein möchte einen Ausbildungslehrgang ausrichten.

Das finden wir super! 
Möglich ist die Ausrichtung eines Vereinslehrgangs für die Jugend- und die D-Schiedsrichterlizenz. 
In der Regel führen wir pro Verein nur einen vereinsinternen Lehrgang durch.

Grundsätzliche Voraussetzungen sind

- mindestens 15 Teilnehmer (maximal 20); davon sollten mindestens 12 Teilnehmer für den Praxisteil über eine entsprechende Spielerfahrung verfügen. 
- eine Sporthalle für ca. 5 Stunden 
- ein Raum (idealerweise mit Beamer) für ca. 4 Stunden + 1 1/2 Stunden Prüfung 

 
Der Jugend- und der D-Lizenz - Lehrgang verlaufen ähnlich. Deshalb ist es auch möglich, beide Lizenzen in einem Lehrgang zu kombinieren. Idealerweise findet der Theorieteil und der Praxisteil an unterschiedlichen Tagen statt, damit die angehenden Schiedsrichter Zeit haben, alles zu verarbeiten. Es hat sich in der Praxis bewährt, die Theorie an einem Freitagabend (gerne auch an einem Mittwoch- oder Donnerstagabend) und den Praxisteil an einem Samstagvormittag durchzuführen. Die theoretische Prüfung wird direkt im Anschluss an den Praxisteil geschrieben. 

Unseren Referenten ist daran gelegen, dass wirklich jeder (angehende) Schiedsrichter seine theoretische Prüfung besteht. Deshalb kann es bei einem Kombinationslehrgang von Jugend- und D-Lizenz auch dazu führen, dass ein Referent in Absprache mit dem/der Teilnehmenden entscheidet, statt der D-Prüfung die Jugendprüfung schreiben zu lassen.

Für die Rechnungsstellung des HVbV an den ausrichtenden Verein wird in jedem Fall mindestens die Gebühr für 12 Teilnehmer eines Schiedsrichter D-Lehrgangs abgerechnet.

Bei Interesse meldet euch direkt bei der Schiedsrichterreferentin (schiedsrichter-referent@hvbv.de). 
Im Idealfall gebt Ihr gleich in der Mail euren angedachten Termin an, so können wir gezielt nach einem Prüfer fragen, der Zeit hat. Solltet Ihr bereits einen Wunschprüfer für euren Lehrgang haben, so teilt dieses bitte direkt in der Mail mit. 

Sofern Interesse an der Ausrichtung eines C-Lehrgangs besteht, meldet euch bei der Schiedsrichterreferentin. 


11. Wann muss ich eine Schiedsrichterfortbildung besuchen?

Schiedsrichterlizenzen sind im Regelfall zwei Jahre gültig. Dementsprechend musst Du alle zwei Jahre eine Schiedsrichterfortbildung absolvieren, um Deine Schiedsrichterlizenz verlängern zu lassen.


12. Ich habe versäumt, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine Schiedsrichterfortbildung zu besuchen. Was passiert mit meiner Schiedsrichterlizenz?

Du musst alle zwei Jahre eine Schiedsrichterfortbildung besuchen. Versäumst Du diesen Zeitpunkt, so wird Dir ein „Urlaubsjahr“ angerechnet, in dem Du keine gültige Schiedsrichterlizenz hast. Versäumst Du auch in diesem Urlaubsjahr die Teilnahme an einer Fortbildung, so verlierst Du deine bisherige Lizenzstufe und wirst eine Lizenzstufe zurückgestuft. Hierbei ist zu beachten, dass BK keine eigene Lizenzstufe ist und wie eine C-Lizenz gewertet wird. Um die niedrigere Lizenzstufe zu aktivieren, ist allerdings dann immer noch der Besuch einer Fortbildung notwendig. Bei weiterer Versäumnis der Fortbildungspflicht wird die Lizenzstufe entsprechend weiter heruntergestuft.

Beispiel:

- Am 30.06.2018 ist die Schiedsrichterlizenz abgelaufen.

- Die fällige Fortbildung zur Saison 2018/2019 wird nicht absolviert.

- In der Saison 2018/2019 gilt das Urlaubsjahr.

- Wurde auch im Urlaubsjahr keine Fortbildung besucht, wird die Schiedsrichterlizenz zur Saison 2019/2020 runtergestuft, ist aber weiterhin nicht gültig bis zum Besuch einer Fortbildung.


13. Ich konnte an keiner Fortbildung / Prüfung teilnehmen. Kann man bei mir keine Ausnahme machen?

Wenn Du nicht weißt, wie es in Deinem speziellen Fall aussieht, dann wende Dich mit Deiner Frage direkt an die Schiedsrichterreferentin (schiedsrichter-referent@hvbv.de). Dein Fall wird entsprechend geprüft und Du bekommst eine Rückmeldung. Beachte hierbei, dass es schwerwiegende Gründe dafür geben muss, dass Du an keinem unserer Fortbildungs- / Prüfungstermine teilnehmen konntest. 


14. Zählt die Teilnahme am RegelDialog als Fortbildung?

Da wir uns in einem RegelDialog nur mit einem einzigen bestimmten Thema befassen, zählt es nicht als normale Fortbildung.
Die Teilnahme an drei RegelDialogen in einem Kalenderjahr gilt als Lizenzverlängerung für ein Jahr.
Dabei ist zu beachten, dass die Verlängerung immer ab Ablaufdatum eurer Lizenz zählt.

Zur Verlängerung sind bis zum 31.12. des betreffenden Jahres die Teilnahmebestätigungen an die Schiedsrichterreferentin zu übersenden: schiedsrichter-referent@hvbv.de


15. Zählt eine Lehrgangsteilnahme automatisch als Fortbildung für eine bisherige Schiedsrichterlizenz?

Nein. Da ein Lehrgang als Ziel die Erlangung einer neuen Lizenzstufe hat, werden die bisherigen Schiedsrichterlizenzen nicht automatisch verlängert.

Eine Verlängerung der bisherigen Schiedsrichterlizenz durch einen Lehrgang erfolgt nur, wenn Ihr die Prüfungen endgültig nicht besteht (Theorieprüfung drei Versuche, praktische Prüfung zwei Versuche). Über Ausnahmen entscheidet der Schiedsrichterausschuss.


16. Zählt eine Schiedsrichterfortbildung auch für meine Trainerlizenz?

Info-Brief 37/2023 vom 07.12.2023:

Schiedsrichter-Fortbildungen zur Lizenzverlängerung
Der Lehrausschuss hat entschieden, dass im Rahmen der Trainerfortbildung auch das aktuelle Regelwissen berücksichtigt werden soll. Aus diesem Grund wird zukünftig eine Schiedsrichterfortbildung mit 3 UE für die Verlängerung von Trainerlizenzen anerkannt. Die Teilnahmebestätigung der Fortbildung ist hierfür im SAMS am Punkt „Anerkennung zusätzlicher UEs“ hochzuladen.


17. Mir passen die Termine für Ausbildungen / Fortbildungen im HVbV nicht. Kann ich nicht auch ein Angebot aus einem anderen Landesverband nutzen?

Grundsätzlich sollen Schiedsrichter die Angebote ihres eigenen Landesverbandes nutzen.

Ggf. muss man hier seine eigene Zeitplanung etwas anpassen.

Denn alle Schiedsrichterprüfer sind ehrenamtlich aktiv und die Angebote werden nach deren zeitlicher Verfügbarkeit ausgeschrieben.

Sofern keine Angebote von uns passen, kann eine Teilnahme aus einem anderen Landesverband anerkannt werden, wenn das jeweilige Aus- bzw. Fortbildungsangebot dem Hamburger Modell gleicht.

Hierzu muss sich vor einer Anmeldung insbesondere an einer Fortbildung beim Schiedsrichterausschuss des HvbV erkundigt werden, ob diese Fortbildung anerkannt wird. (schiedsrichter-referent@hvbv.de).


18. Wie lange hab ich nach meiner theoretischen C- / B-Prüfung Zeit, um die praktische Prüfung zu absolvieren?

Innerhalb von 6 Monaten nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung absolviert werden.


19. Den Termin meiner schriftlichen D-/ C- / B-Prüfung konnte ich nicht wahrnehmen. Was kann ich tun? 

Grundsätzlich stehen die Prüfungstermine fest. Sie werden mit der Lehrgangsausschreibung entsprechend veröffentlicht. Diese Termine sollten auch möglichst wahrgenommen werden. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass irgendetwas dazwischenkommt.

Für diesen Fall gibt es in jedem Jahr extra ausgeschriebene Nachschreibetermine. Sie werden im Bereich der Ausbildungen veröffentlicht. Das Nachschreiben der Prüfung muss innerhalb eines Jahres erfolgen.


20. Ich habe die theoretische Prüfung nicht bestanden. Muss ich den Lehrgang jetzt nochmal machen?

Du kannst bis zu dreimal an der theoretischen Prüfung teilnehmen. Hat es dann allerdings immer noch nicht geklappt, dann musst Du wohl noch etwas mehr lernen. 
Die Lizenzausbildung ist entsprechend dann von vorne zu beginnen, mit dem Theorie-Lehrgang. 

Da Du dich aber während dieser Zeit mit den Regeln beschäftigt hast, kann Dir im Falle eines endgültigen Nichtbestehens die Lehrgangsteilnahme als Fortbildung anerkannt werden, sofern Du bereits eine Schiedsrichterlizenz besitzt.


21. Ich habe die praktische C-/B-Prüfung nicht bestanden. Muss ich jetzt wieder von vorn anfangen und entsprechend den Theorie-Lehrgang nochmal machen?

Du bekommst eine zweite Chance. Klappt es allerdings auch im zweiten Anlauf nicht, dann musst Du die Ausbildung für diese Lizenzstufe mit dem Theorie-Lehrgang wieder von vorne beginnen.


22. Gilt alles was hier steht auch für Beachschiedsrichter?

Jein. Auch die Beachschiedsrichterlizenz hat eine Gültigkeit von zwei Jahren. Dabei ist die Gültigkeit aber immer an Kalenderjahre gebunden.

Im Bereich des HVbV wird nur die Ausbildung zum C-Beach-Schiedsrichter angeboten. Termine für Aus- und Fortbildungen werden im Beachbereich bundesweit ausgeschrieben und sind immer hier zu finden:

https://beach.volleyball-verband.de/public/schiedsrichterlehrgaenge.php


23. Ich möchte gerne höher als Verbandsliga / überregional pfeifen. Wie schaffe ich das?

Zunächst einmal freuen wir uns über Dein Interesse!  
Was kannst Du selbst tun? Du musst die Schiedsrichterausbildung bis einschließlich B-Lizenz erfolgreich absolvieren. Ein bisschen Pfeiferfahrung solltest Du in den Hamburger Ligen sammeln.  
Sofern Dein Interesse weiterhin besteht, melde Dich einfach bei der Schiedsrichterreferentin (schiedsrichter-referent@hvbv.de). Wir helfen Dir auf diesem Weg.


24. Ich möchte gerne Schiedsrichterprüfer werden. Was muss ich tun?

Melde Dich einfach bei der Schiedsrichterreferentin (schiedsrichter-referent@hvbv.de).

Wünschenswert ist eine Pfeiferfahrung im überregionalen Bereich, Kommunikationsfähigkeit und die zeitliche Bereitschaft, insbesondere bei den großen Vorbereitungsturnieren zur Verfügung zu stehen.