Update zur Nutzung der Beachanlagen im Stadtpark

HVBV | News

Liebe Beachvolleyballer und Beachvolleyballerinnen,

das Sporttreiben auf öffentlichen Anlagen ist ab heute (13.05.2010) wieder freigegeben. Daran sind allerdings zwingend einige Bedingungen geknüpft.

Jedes der fünf Spielfelder kann gleichzeitig nur von zwei SportlerInnen und einem Trainer genutzt werden. Das gegenseitige Zuspielen des Balles ist jetzt erlaubt – das Abstandsgebot von 1,5m ist selbstverständlich weiterhin einzuhalten! Hierzu sind auch die Handlungsempfehlungen des DVV/HVbV zu beachten.

Die Umkleide- und Sanitärräume bleiben weiterhin geschlossen, Ausnahme: ein WC wird für die SportlerInnen geöffnet – auch hier gilt das Abstandsgebot von 1,5m. Der Raum der Sportplatzwarte darf nicht betreten werden.

Bitte lest euch die beigefügten Nutzungsbedingungen und Verhaltenshinweise für den Trainingsbetrieb auf den Beachvolleyballfeldern im Stadtpark (HVbV) sowie die Handlungsempfehlungen zur Ausübung des Volleyballsports (DVV/HVBV) sowie die Handlungsempfehlungen zur Fünften Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung (Bezirksamt) sorgfältig durch und leitet diese auch an alle MitspielerInnen weiter.

Beachtet, dass die Nutzungszeit auf 1,5 Stunden begrenzt ist. Gruppe 1: 17:00-18:30 Uhr; Gruppe 2: 19:00-20:30 Uhr.

Pro Trainingseinheit sind maximal 2 Spieler plus ein Trainer erlaubt. Ihr seid dafür verantwortlich, zu protokollieren, welche Personen zu welchem Zeitpunkt zusammen trainieren. Diese Listen müsst ihr aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können. Lasst euch ebenfalls vor Aufnahme des Trainings von allen Beteiligten unterschreiben, dass diese die Inhalte der Handlungsempfehlungen gelesen, verstanden, akzeptiert haben und umsetzen werden. Als Vorlage dient die Liste, die auf der letzten Seite der Handlungsempfehlungen des DVV/HVbV abgedruckt ist.

Bitte gebt uns eine Rückmeldung, ob und ab wann ihr unter diesen Umständen die Trainingszeit im Stadtpark nutzen möchtet, dass ihr die Handlungsempfehlungen gelesen und verstanden habt und auf die Umsetzung vor Ort achtet. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, wird vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Die Handlungsanweisungen des Bezirksamtes gelten (vorerst) bis zum 31.05.2020.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Übergangsregeln des DVV (Stand 30.04.20, insbesondere 'Punkt 1 a) vollständig zur Anwendung kommen dürfen.

Nähere Hinweise zu den Übergangsegeln findet Ihr hier: https://www.hvbv.de/index.xhtml?component_1946640.showArticle=9970716&component_1946640.fromArchive=true&component_1946640.archivePage=0#a_1946640_9970716 

Bleibt gesund und gebt auf einander acht, indem ihr euch verantwortlich verhaltet!

Der Vorstand des HVbV

Anhänge:

200512_Empfehlungen Sportvereine Wiederaufnahme Sportbetrieb.pdf (814 kB)
Handlungsempfehlung Corona - 12.05.2020 V1.4.1.pdf (373 kB)
20200508_Handlungsempfehlungen_DVV-HVbV.pdf (533 kB)

veröffentlicht am Mittwoch, 13. Mai 2020 um 19:07; erstellt von Jany (HVbV), Andrea
letzte Änderung: 13.05.20 19:07




Hinweise

Für die Zulassung zu einem A-Turnier (DVV-Wertung) ist auch eine DVV - Spielerlizenz erforderlich. Diese kann in wenigen Minuten im DVV-Portal erstellt werden.